Allgemeine Informationen

Im Rahmen der ersten Konsultation werden die Ausgangslage und das Anliegen erfasst sowie das weitere Vorgehen abgesprochen.

Das Honorar richtet sich nach dem zu vereinbarenden Stundensatz und dem Aufwand. Die Vereinbarung von Festpreisen bzw. Pauschalen ist möglich.

Die Mandantinnen und Mandanten haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die Kosten und den Stand des Mandats.